Aktenvernichter Sicherheitsstufe
Welche Schutzklassen gibt es?
Um die Schutzbedürftigkeit eines Datenträgers festzustellen, sind in der DIN-Norm drei Schutzklassen spezifiziert. Alle zu zerstörenden Datenträger lassen sich in eine der folgenden Schutzklasse einordnen.
Schutzklasse 1
normaler Bedarf für interne Daten.
Bei der Schutzklasse 1 muss der Schutz von personenbezogenen Daten gewährleistet sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner Stellung und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt wird. Zur Schutzklasse 1 zählen die Sicherheitsstufen P -1 bis P-3.
Datenträger der Schutzklasse 1 sind beispielsweise:
- Telefonlisten
- Produktlisten
- Lieferantendaten
- Adressdaten
Schutzklasse 2
hoher Bedarf für vertrauliche Daten
Bei der Schutzklasse 2 muss der Schutz von personenbezogenen Daten gewährleistet sein. Sonst besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt wird. Zur Schutzklasse 2 zählen die Sicherheitsstufen P -3 bis P-5.
Datenträger der Schutzklasse 2 sind beispielsweise:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Interne Reportings
- Finanzbuchhaltungsunterlagen
- Bilanzen | Jahresabschlüsse
Schutzklasse 3
sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten
Bei der Schutzklasse 3 muss der Schutz personenbezogener Daten unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Betroffenen kommen. Zur Schutzklasse 3 zählen die Sicherheitsstufen P -4 bis P-7.
Beispiele für Datenträger der Schutzklasse 3 sind:
- Zeugenschutzprogramme
- Informationen aller Geheimhaltungsgrade des Bundes und der Länder
- Geheime | streng geheime Unterlagen aus Forschung und Entwicklung von Wirtschaftsunternehmen
Welche Sicherheitsstufen gibt es?
Die Sicherheitsstufen geben an in welchen Partikelgrößen bzw. Streifengrößen das Papier oder die Datenträger zerkleinert werden. Die Stufen sind also ein Indikator dafür, wie hoch die Vertraulichkeit der Daten ist. Jede Datenträgerart ist durch ein Kürzel beschrieben (PFOTHE), das der jeweiligen Sicherheitsstufe vorangestellt wird. Das bedeutet Papier hat andere Partikel und Schnittgrößen als zum Beispiel eine CD oder DVD.
- P – Informationsdarstellung in Originalgröße: Papier | Film | Druckformen
- F – Informationsdarstellung verkleinert: Film | Mikrofilm | Folie
- O – Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern: CD | DVD
- T – Informationsdarstellung auf magnetischem Datenträger: Disketten |
ID-Karten | Magnetbandkassetten - H – Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischem Datenträger: Festplatten
- E – Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern: Speicherstick |
Chipkarte | Halbleiterfestplatten | mobile Kommunikationsmittel
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Größen für Papier also dem Kürzel P.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 1
- bei Streifenschnitt: max. 12 mm Streifenbreite
- bei Kreuzschnitt: max. 2000 mm² Partikelfläche
Zum Vernichten von allgemeinem Schriftgut, das unlesbar gemacht oder entwertet werden soll, zum Beispiel Kataloge oder Prospekte.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 2
- bei Streifenschnitt: max. 6 mm Streifenbreite
- bei Kreuzschnitt: max. 800 mm² Partikelfläche
Zum Vernichten interner Unterlagen, die unlesbar gemacht oder entwertet werden sollen, zum Beispiel Unterlagen für die unternehmensinterne Kommunikation.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3
- bei Streifenschnitt: max. 2 mm Streifenbreite
- bei Kreuzschnitt: max. 320 mm² Partikelfläche
Zum Vernichten von Datenträgern mit sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, wie zum Beispiel Umsatzauswertungen und Steuerunterlagen.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4
- Kreuzschnitt: max. 160 mm² mit einer Streifenbreite von max. 6mm = 6×25 mm
Für die Entsorgung von Datenträgern mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Personalakten, Arbeitsverträge und medizinische Berichten.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 5
- Kreuzschnitt: max. 30 mm² mit einer Streifenbreite von max. 2mm = 2×15 mm
- zerkleinerte grobe Asche, Suspension, Lösung oder Fasern
Für das Vernichten von Datenträgern mit geheim zu haltenden Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung, wie zum Beispiel Patente, Wettbewerbsanalysen und Prozessunterlagen.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 6
- Kreuzschnitt: max. 10 mm² mit einer Streifenbreite von max. 1mm = 1×10 mm
- zerkleinerte feine Asche, Suspension, Lösung oder Fasern
Aktenvernichter dieser Stufe eignen sich für Datenträger mit geheim zu haltenden Informationen, wie Patente, Konstruktionsunterlagen, Wettbewerbsanalysen und Prozessunterlagen.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 7
- Kreuzschnitt: max. 5mm² mit einer Streifenbreite von max. 1mm = 1×5 mm
Für die Entsorgung von strengst geheimen Daten, wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, wie für geheimdienstliche oder militärische Bereiche.
Aktenvernichter, welche Sicherheitsstufe braucht man?
Für die meisten Anwendungsfälle im privaten Bereich, reichen Aktenvernichter der Sicherheitsstufen P-2 und P-3 aus. Im gewerblichen Bereich, vor allem wenn es um Personaldaten geht, sollte ein Aktenvernichter der Stufe P-4, besser noch der Stufe P-5, angeschafft werden. Aktenvernichter der Stufe P-6 sind für Arztpraxen, Rechtsanwaltkanzleien und Firmen zu empfehlen, die mit Patenten, Patientenunterlagen oder wichtigen Konstruktionsplänen bzw. Analysen hantieren.
Weitere Informationen
TÜV-SÜD – Zertifizierte Datenträgervernichtung – DIN 66399
www.din66399.de
www.aktenvernichterdirekt.de