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Aktenvernichter Sicherheitsstufe 1

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 1 – Die Sicherheitsstufe 1 ist die niedrigste Aktenvernichter Sicherheitsstufe. Für Papier wird diese mit dem Kürzel P-1 angegeben. Laut DIN Norm ergeben sich folgende Maße beim Zerkleinern von Papier. Beim der Vernichtung mit Streifenschnitt darf die Streifenbreite maximal 12mm betragen. Beim Kreuzschnitt sind es maximal 2000 mm² Partikelfläche. Aktenvernichter mit der Stufe 1 verwenden meistens den Schnitttyp „Streifenschnitt“. Es handelt sich meist um Geräte die im Discounter angeboten werden.

Aktenvernichter der Sicherheitsstufe eignen sich nur zum Vernichten von allgemeinem Schriftgut wie zum Beispiel Kataloge oder Prospekte. Auf keinen Fall sollten Unterlagen mit wichtigen oder brisanten Informationen mit so einem Gerät vernichtet werden, da die Reproduktion dieser Daten ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse möglich ist.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 1


Auch für andere Medien gibt es die Sicherheitsstufe 1. Im folgenden findest Du die Maße für die anderen Medien.

  • Film, Mikrofilm etc. – F-1 – Partikelgröße max. 160mm²
  • Cds, DVDs, etc. – O-1 – Partikelgröße max. 2000mm²
  • Magnetische Datenträger – T-1 – funktionsuntüchtig
  • Festplatten mit magentischen Datenträgern – H-1 – funktionsuntüchtig
  • Elektronische Datenträger – E-1 – funktionsuntüchtig