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Aktenvernichter Sicherheitsstufe 7

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 7 – Die Sicherheitsstufe 7 ist die höchste Aktenvernichter Sicherheitsstufe die es gibt. Für Papier wird diese mit dem Kürzel P-7 angegeben. Laut DIN Norm ergeben sich folgende Maße beim Zerkleinern von Papier. Bei der Vernichtung mit Kreuzschnitt (Partikelschnitt) sind maximal 5 mm² Partikelfläche mit einer maximalen Streifenbreite von 1mm x 5mm zulässig. Bei den zerkleinerten Dokumenten sind keine klaren Strukturen mehr erkennbar. Die Dokumente werden zu Fasern zerkleinert. Einzelne sichtbare Buchstabenfragmente geben keinen Hinweis auf Zusammenhänge des Inhalts. Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe 7 verwenden den Schnitttyp „Kreuzschnitt“.

Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 7 eignen sich zum Vernichten von Dokumenten mit strengst geheimen Daten und wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, wie für geheimdienstliche oder militärische Bereiche. Die Reproduktion der Daten ist auf Grund des Zerstörungsgrades technisch nicht möglich. Eine Reproduktion gilt als ausgeschlossen.


Aktenvernichter Sicherheitsstufe 7


Auch für andere Medien gibt es die Sicherheitsstufe 7. Im folgenden findest Du die Maße für die anderen Medien.

  • Film, Mikrofilm etc. – F-7 – Partikelgröße max. 0,2mm²
  • Cds, DVDs, etc. – O-7 – Partikelgröße max. 0,2mm²
  • Magnetische Datenträger – T-7 – max 2,5mm²
  • Festplatten mit magentischen Datenträgern – H-7 – 5mm²
  • Elektronische Datenträger – E-7 – 0,5mm²