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Aktenvernichter Sicherheitsstufe 6

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 6 – Folgende Informationen haben wir für Dich zur Aktenvernichter Sicherheitsstufe 6 gefunden. Für Papier wird diese mit dem Kürzel P-6 angegeben. Laut DIN Norm ergeben sich folgende Maße beim Zerkleinern von Papier. Bei der Vernichtung mit Kreuzschnitt (Partikelschnitt) sind maximal 10 mm² Partikelfläche mit einer maximalen Streifenbreite von 1mm x 10mm zulässig. Bei den zerkleinerten Dokumenten sind keine klaren Strukturen mehr erkennbar. Die Dokumente werden zu Fasern zerkleinert. Einzelne sichtbare Buchstabenfragmente geben keinen Hinweis auf Zusammenhänge des Inhalts. Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe 6 verwenden den Schnitttyp „Kreuzschnitt“.

Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 6 eignen sich zum Vernichten von Dokumenten mit geheim zu haltenden Informationen, wie Patente, Konstruktionsunterlagen, Wettbewerbsanalysen und Prozessunterlagen. Die Reproduktion der Daten ist auf Grund des Zerstörungsgrades technisch nicht möglich.


Aktenvernichter Sicherheitsstufe 6


Auch für andere Medien gibt es die Sicherheitsstufe 6. Im folgenden findest Du die Maße für die anderen Medien.

  • Film, Mikrofilm etc. – F-6 – Partikelgröße max. 0,5mm²
  • Cds, DVDs, etc. – O-6 – Partikelgröße max. 0,5mm²
  • Magnetische Datenträger – T-6 – max 10mm²
  • Festplatten mit magentischen Datenträgern – H-6 – 10mm²
  • Elektronische Datenträger – E-6 – 1mm²