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Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3 – Die Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3 entspricht den Mindestanforderungen des Datenschutzgesetzes. Für Papier wird diese mit dem Kürzel P-3 angegeben. Laut DIN Norm ergeben sich folgende Maße beim Zerkleinern von Papier. Beim der Vernichtung mit Streifenschnitt darf die Streifenbreite maximal 2mm betragen. Beim Kreuzschnitt (Partikelschnitt) sind es maximal 320 mm² Partikelfläche. Beim zerkleinerten Dokumenten keine klaren Strukturen mehr erkennbar. Einzelne sichtbare Buchstaben geben keinen Hinweis auf Zusammenhänge des Inhalts. Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe 3 verwenden beide Schnitttypen, also den „Streifenschnitt“ und den „Kreuzschnitt“. Es handelt sich hierbei schon um bessere Geräte.

Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 3 eignen sich zum Vernichten von vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Umsatzauswertungen und Steuerunterlagen. Die Reproduktion der Daten ist zwar mit Hilfsmitteln möglich, aber nur mit erheblichen Zeitaufwand.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3


Auch für andere Medien gibt es die Sicherheitsstufe 3. Im folgenden findest Du die Maße für die anderen Medien.

  • Film, Mikrofilm etc. – F-3 – Partikelgröße max. 10mm²
  • Cds, DVDs, etc. – O-3 – Partikelgröße max. 160mm²
  • Magnetische Datenträger – T-3 – max 320mm²
  • Festplatten mit magentischen Datenträgern – H-3 – verformt
  • Elektronische Datenträger – E-3 – 160mm²