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Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4 – Folgende Informationen haben wir für Dich zur Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4 gefunden. Für Papier wird diese mit dem Kürzel P-4 angegeben. Laut DIN Norm ergeben sich folgende Maße beim Zerkleinern von Papier. Bei der Vernichtung mit Kreuzschnitt (Partikelschnitt) sind maximal 160 mm² Partikelfläche mit einer maximalen Streifenbreite von 6mm x 25mm zulässig. Bei den zerkleinerten Dokumenten sind keine klaren Strukturen mehr erkennbar. Einzelne sichtbare Buchstaben geben keinen Hinweis auf Zusammenhänge des Inhalts. Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe 4 verwenden den Schnitttyp „Kreuzschnitt“.

Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 4 eignen sich zum Vernichten von besonders sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Personalakten, Arbeitsverträge und medizinische Berichten. Die Reproduktion der Daten ist zwar mit Hilfsmitteln möglich, aber nur mit außergewöhnlichem Aufwand.


Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4


Auch für andere Medien gibt es die Sicherheitsstufe 4. Im folgenden findest Du die Maße für die anderen Medien.

  • Film, Mikrofilm etc. – F-4 – Partikelgröße max. 2,5mm²
  • Cds, DVDs, etc. – O-4 – Partikelgröße max. 30mm²
  • Magnetische Datenträger – T-4 – max 160mm²
  • Festplatten mit magentischen Datenträgern – H-4 – 2000mm²
  • Elektronische Datenträger – E-4 – 30mm²